die berechnung der lohnnebenkosten wird auf ein sog. sozial- und steuer-konto, kurz sust-konto verlagert. der dienstgeber zahlt zb. 65 % des brutto-brutto-lohnes dem dienstnehmer aus und 35 % auf sein sust-konto. von diesem konto werden die sozialabgaben und steuern abgebucht sowie die transferleistungen aufgebucht. am monatsende wird der saldo dem versicherten überwiesen.
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